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Mediation

Für wen bietet sich eine Mediation an?

  • Für Familien in Umbruchsituationenproblem-loesung_200x200
  • Neuausrichtung der Familie nach der Geburt eines Kindes
  • Partner in Trennung oder Scheidung
  • Konflikte zwischen Generationen
  • Nachbarn im Streit
  • Unternehmen, die eine Nachfolgeregelung benötigen
  • Unternehmen mit internen Konflikten, zwischen Arbeitnehmern oder Geschäftsführern
  • Unternehmen mit Konflikten zu Geschäftspartnern
  • Menschen, die Konflikte lösen wollen, ohne die Beziehung zur anderen Partei weiter zu belasten

Welche Vorteile bringt Ihnen eine Mediation?

  • Sie können die ohnehin schon angespannte Beziehung zur anderen Konfliktpartei schonen. Während sich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die Positionen oft verhärten, fördert die Mediation das gegenseitige Verständnis. Quasi nebenbei können Sie ihre Konfliktkompetenz und Kommunikationsfähigkeit stärken.
  • Sie können Lösungen finden, welche den Bedürfnissen und Interessen aller Beteiligten gerecht werden (Win-win-Lösungen).
  • Sie können Geld sparen. Im Vergleich zum Gerichtsverfahren ist das Mediationsverfahren günstig. Je höher der Streitwert, desto mehr Geld lässt sich durch eine Mediation sparen. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden nach der Höhe des Streitwerts bestimmt. Die Kosten einer Mediation richte sich allein nach dem Stundensatz des Mediators.
  • Sie können Zeit gewinnen. Ein Gerichtsverfahren zieht sich über Monate und – wenn der Instanzenzug ausgeschöpft wird – oft über Jahre hin. Die Mediation ist meist innerhalb von 1-2 Tagen erledigt
  • Die Inhalte der Mediation sind streng vertraulich. Nichts dringt nach außen.
  • Sie als Mediationsparteien sind die Herren des Verfahrens. Sie bestimmen den Inhalt Ihrer Mediation und können erklären, worum es ihnen wirklich geht. Sie erfahren mehr über die Gegenpartei und haben ein Forum, sich selbst zu erklären. Sie haben die Kontrolle über den Ausgang des Verfahrens

Was ist die Rolle des Mediators?

Der Mediator führt die Parteien als neutraler Dritter durch das Verfahren. Er entschleunigt den Konflikt und schenkt jeder Partei in gleichem Masse Aufmerksamkeit und Empathie. Er ermöglicht, dass jede Partei mit Ihren Interessen und Bedürfnissen gehört und verstanden wird und legt so die Basis für eine dauerhafte und interessengerechte Lösung.

Schlichtung

Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?

Das Schlichtungsverfahren beginnt mit dem Schlichtungsantrag. Dieser kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Schlichter gestellt werden. Der Antragsgegner kann sich innerhalb einer Frist von einem Monat zum Schlichtungsantrag äußern. Lässt sich die andere Partei auf das Verfahren ein, wird der Schlichter zunächst auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken und kann – soweit dies erforderlich und gewünscht ist – den Parteien einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Eine erfolgreiche Schlichtung endet mit einem Vergleich – bleibt die Schlichtung erfolglos, so ergeht ein Bescheid darüber.

Ist der Schlichterspruch bindend?

Der Schlichterspruch ist nur dann bindend, wenn er von beiden Parteien anerkannt und unterzeichnet wird. Es handelt sich lediglich um einen Vorschlag, der sich in der Regel an der Rechtslage orientiert. Allerdings kann der Schlichter Gesichtspunkte außerhalb der juristischen Tatbestände, welche für die Parteien von Bedeutung sind in seinen Vorschlag miteinbeziehen.

In welchen Fällen ist ein Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben?

In vielen nachbarschaftlichen Streitigkeiten (gemäß der §§906, 910, 911 und 923 BGB) ist nach geltendem Landesrecht ein Schlichtungsverfahren zwingen vorgeschrieben. Beeinträchtigungen durch nachbarlichen Lärm oder Gerüche sowie Streit um Grenzbepflanzungen und Rückschnitt fallen beispielsweise unter diese Regelungen. Verpflichtend ist ein Schlichtungsverfahren auch bei Beleidigungsdelikten und bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (Abschnitt 3 des AGG).Dies ist sinnvoll, da es sich um eine günstige und schnelle Möglichkeit handelt, einen Streit zu beenden.

Was ist der Unterschied zu einem Mediationsverfahren?

Das Schlichtungsverfahren ist stärker formalisiert als die Mediation. Eröffnet wird das Verfahren durch einen Antrag welcher der anderen Partei zugestellt wird. Im Rahmen einer Mediation setze ich mich in der Regel telefonisch mit der anderen Partei in Verbindung. In diesem ersten persönlichen Gespräch können gleich Fragen und Vorbehalte geklärt werden, was den Einstieg sanfter gestaltet. Oft führt die Mediation auch zu einem schnelleren Ergebnis als das Güteverfahren, da hierbei keine Fristen gewahrt werden müssen. Während im Mediationsverfahren die Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien Grundlage für eine Lösung bilden, ist das Schlichtungsverfahren stärker an der Rechtslage orientiert. Allerdings ist dieser Unterschied etwas akademisch, da auch im Rahmen einer Mediation rechtliche Aspekte beachtet werden können und der Schlichter im Gegensatz zum Richter auch individuelle Interessen und Bedürfnisse der Parteien miteinbeziehen kann.

Im Rahmen der Mediation macht der Mediator normalerweise keine eigenen Vorschläge. Im Schlichtungsverfahren ist dies ausdrücklich vorgesehen. So ist das Güteverfahren insgesamt etwas direktiver angelegt als die Mediation. Während in der Mediation auch der Beziehungsaspekt im Fokus steht und die Klärung schon deshalb einen entsprechenden zeitlichen Rahmen benötigt, ist dieser in der Schlichtung eher zweitrangig. Ziel ist es dort in erster Linie eine schnelle, pragmatische und kostengünstige Lösung zu finden.

 

„Ist der Kontakt wieder hergestellt, findet uns die Lösung“

Marshall B. Rosenberg